Seminare

Nachlese zum Seminar Baurecht „DIN 68 800 T1“ am 15.01.2013 in Dresden

In der neuen DIN 68 800 T1 steht unter Punkt 4.1, dass im Bereich der GK 1 und 2 keine Gefahr durch Insektenbefall besteht, wenn das Holz technisch getrocknet und dabei eine Temperatur von über 55°C erreicht wurde. Folglich ist für diese Hölzer kein vorbeugender chemischer Holzschutz gegen Insekten mehr erforderlich.

Unter Fachleuten ist diese Vorgabe umstritten.

Weiterhin wird in der Norm zwischen Befall und Bauschaden unterschieden. Nicht jeder Befall ist ein Bauschaden, nämlich dann, wenn der Befall die Standsicherheit nicht gefährdet. Es ist allerdings fraglich, wie ein Bauherr einen Befall, durch den sein Haus nicht einfällt, bewertet.

So war es naheliegend, dieses Thema zum Gegenstand des Baurechtsseminars zu machen. Prof. Hillesheim führte in das Thema anhand des „Blasbachtalbrücken-Falls“ ein. In diesem Fall musste ein Unternehmen für Mängel haften, obwohl es DIN-gerecht gebaut hatte. Die Vorgabe in der entsprechenden DIN war falsch. Es ist sicher auch nichts Neues, dass ein mangelfreies Werk geschuldet ist, was nicht unbedingt DIN-gerecht sein muss. Im Fall der DIN 68 800 liegt der Fall jedoch noch komplizierter: Der Teil 1 der Norm soll bauaufsichtlich eingeführt werden. Außerdem kann die Alternative – dennoch vorbeugende Holzschutzmittel einzusetzen – ebenfalls zu einer Mängelrüge führen.

Es bleibt für uns also nur die Möglichkeit, auf das Problem vorher schriftlich hinzuwiesen und gemeinsam mit dem Bauherren eine von ihm akzeptierte Lösung zu finden. Ob dies letztlich juristisch immer „wasserdicht“ ist, vermochte auch Prof. Hillesheim nicht zu sagen ...