Tagungen

Nachlese zur 18. Sächsische Holzschutztagung am 14.03.2009 in Dresden

Sächsischer Holzschutzverband e.V.Schädlingsbekämpfer-Verband Sachsen e.V.Deutscher Holz- und Bautenschutzverbandes e.V.







„Feuchtigkeit als Gefährdung für Holzkonstruktionen – Aufgaben und Probleme bei der Sanierung von Gebäuden“

18. Sächsische Holzschutztagung am 14.03.2009 in DresdenAm 14.03.2009 fand in Dresden die Fachtagung des Sächsischen Holzschutzverbandes statt. Eingeladen waren, wie schon in den Vorjahren, die Mitglieder des Schädlingsbekämpfer-Verbandes Sachsen sowie des Deutschen Holz- und Bautenschutz-verbandes, Landesverband Sachsen.

Das Thema der Tagung, „Feuchtigkeit als Gefährdung für Holzkonstruktionen Aufgaben und Probleme bei der Sanierung von Gebäuden“, sorgte mit ca. 130 Teilnehmern für einen gefüllten Saal im Berufsförderungswerk Dresden. Bereits vor Beginn der Tagung waren die Stände der Aussteller stark frequentiert. Somit konnten bereits ab 8.00 Uhr beim Morgenkaffee erste Fachgespräche geführt werden.

Im ersten Vortrag wurde von Herrn Prof. Dr. Henning Löber das Thema „Bauphysik“ präzisiert: Das „Sorgenkind Traufbereich“ wurde anhand von Sanierungsmaßnahmen an der Albrechtsburg Meißen dargestellt. Beeindruckend war die Aufgabenfülle, welche bei einem sehr alten Gebäude mit heutiger Nutzung zu bewältigen ist. Vor allem ist die Verhinderung von schädigendem Tauwasser zu gewährleisten. Anhand der anschließenden Fragen war ersichtlich, dass gerade bei alten Gebäuden objektspezifische Lösungen erarbeitet werden müssen, die die Wünsche und Forderungen der Eigentümer ausreichend sicherstellen.

18. Sächsische Holzschutztagung am 14.03.2009 in Dresden„Möglichkeiten und Grenzen der Technischen Bauholztrocknung“ wurden im zweiten Vortrag von Herrn Christoph Rink erläutert. Die Vorteile des Einsatzes von trockenem Bauholz liegen auf der Hand: durch Feuchtesätze unter 20 % können Schäden durch nachträgliche Schwindung vermieden werden. Anhand der Aggregate der Lauber GmbH wurden verschiedene Möglichkeiten der Bauholztrocknung dargestellt. Die technologischen Parameter sowie die Vorgänge im Holz wurden im Vergleich von Frischluft-Abluft-Trocknung und Vakuum-Trocknung erläutert. Betrachtungen zu Trocknungszeiten und Kosten für den Betrieb der Anlagen unterstrichen die Unverzichtbarkeit der technischen Holztrocknung bezüglich heutiger Erfordernisse im Neubau und der Rekonstruktion von Gebäuden.

Herr Dr. Uwe Erfurth erklärte in seinem Vortrag, wie komplex die „Ursachen von Mauerwerksfeuchte“ sein können. Als Diplomchemiker diskutierte er verschiedene Verfahren der Trockenlegung von Mauerwerk. Ausgehend von zwei Arten der Mauerwerksfeuchte (kapillar transportierte Feuchtigkeit und hygroskopische Wasseraufnahme) wurden unterschiedliche Verfahren auf ihre Wirksamkeitswahrscheinlichkeit beurteilt. Im Vortrag wurden die Grenzen drastisch dargestellt. Entsalzungen sind auch durch Mauerwerkstrockenlegungen nicht möglich. Maßnahmen der Feuchtigkeitsregulierung erhalten damit eine große Bedeutung. Der Einsatz von Sanierputzen-WTA und Feuchteregulierungsputzen wurde hinsichtlich ihrer Möglichkeiten, aber auch ihrer Einsatzbegrenzung dargelegt.

Der vierte Fachvortrag beschrieb die komplizierten Arbeiten an einem historischen Gebäude unweit von Dresden. Norbert Nieke referierte über „Holzschutzuntersuchungen und -maßnahmen bei der Sanierung des Barockschlosses Moritzburg“. Bereits durch die Erläuterung der baulichen Anlage, speziell ihren Veränderungen in den vergangenen Jahrhunderten, wurde deutlich, dass bei einem kulturhistorisch derart wertvollen Objekt die Erhaltung der historischen Bausubstanz vordergründig sein muss. Notwendige Sondermaßnahmen wurden anschaulich gezeigt und begründet. Chemische und thermische Verfahren wurden akribisch geplant und umgesetzt. Allein die Vielfältigkeit der Holzschutzarbeiten mit all ihren Unwägbarkeiten und „Überraschungen“ während der Untersuchungen zeigte deutlich, dass ein solches Bauwerk nur mit zielorientiertem planerischem Aufwand fachgerecht erhalten werden kann. Bei Objekten dieser Größe wird es auch weiterhin eine Vielzahl an Aufgaben geben. Die Qualität von Planung und Ausführung wird entscheidend dazu beitragen, dass die eingesetzten finanziellen Mittel zur Instandsetzung und Instandhaltung gerechtfertigt sind.

18. Sächsische Holzschutztagung am 14.03.2009 in DresdenWie im Programm angekündigt, informierte der Sächsische Holzschutzverband am Schluss der Tagung über zu erwartende bzw. eventuell zu erwartende Änderungen im Normenwerk sowie bei Zulassungen von Holzschutzmitteln sowie deren Kennzeichnung. Die DIN 68800 „Holzschutz“ wird noch dieses Jahr als Gelbdruck erwartet. Änderungen werden vor allem im vorbeugenden Holzschutz erwartet. In Anlehnung an DIN EN 335-1 wird eine Aufspaltung der Gebrauchsklassen 3 und 4 erwartet, was dazu führt, dass bei tragenden und aussteifenden Teilen bereits in Gebrauchsklasse 3 eine bestimmte Eindringtiefe erforderlich ist.

In diesem Zusammenhang ist die Maßnahme des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBT) zu sehen, das für sämtliche Holzschutzmittel in Nichtdruckverfahren (z. B. Streichen, Tauchen, Tränken) das Prüfprädikat W aberkannt hat. Das bedeutet, dass juristisch ein Schutz in GK 3 nur noch im Druckverfahren zu erreichen ist. Die 130 anwesenden Gäste waren überzeugt, dass diese Regelung nicht nur wirklichkeitsfremd ist, sondern den bisher fachlich richtigen Einsatz von lösemittelhaltigen Präparaten im Streichverfahren z. B. beim Balkonbau einfach negiert.

Die Kennzeichnungspflicht für Bor-Produkte, welche aufgrund der 30. Anpassungs-richtlinie zur Richtlinie 67/548/EWG per 1.6.2009 eingeführt werden sollte, ist durch das Inkrafttreten der EG-GHS-Verordnung (Nr. 1272/2008) etwas ins Wanken geraten, da die letztgenannte Verordnung die Gefahrstoffverordnung ersetzen wird. Da die 30. ATP aber für die dann abgelöste Gefahrstoffverordnung galt, muss sie erst in die neue Verordnung eingearbeitet werden. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales schreibt dazu: „Die Einstufungen der 30. und 31. ATP werden erst nach ihrer Aufnahme in den Anhang VI der EG-GHS-Verordnung rechtlich verbindlich. Über das Inkrafttreten der entsprechenden Anpassungsverordnung wird das BMAS rechtzeitig unterrichten. Für die Zwischenzeit wird empfohlen: bei Neueinträgen in der 30. und 31. ATP sollten diese Neueinträge jetzt schon angewandt werden.“ Damit wird empfohlen, die Kennzeichnung der Bor-Produkte wie vorgesehen per 1.6.2009 vorzunehmen.