Tagungen

Nachlese zur 23. Sächsische Holzschutztagung am 15.03.2014 in Chemnitz

Sächsischer Holzschutzverband e.V.Schädlingsbekämpfer-Verband Sachsen e.V.







„Auch in Zukunft dem ganzheitlichen Schutz des Holzes volle Aufmerksamkeit widmen!“

23. Sächsische Holzschutztagung am 15.03.2014 in ChemnitzWie jedes Jahr im März, trafen sich wieder die sächsischen Holzschützer zu ihrer Jahresfachtagung. Im Sitzungs-Saal des Penta-Hotels in Chemnitz erwarteten ca. 120 Mitglieder und Gäste des Sächsischen Holzschutzverbandes die Ausführungen unter dem Thema „Holzschutz im Spannungsfeld von bestehender Normung und neuen Ideen“.

23. Sächsische Holzschutztagung am 15.03.2014 in ChemnitzSo wurde gleich im ersten Vortrag von Frau Dr. Constanze Messal klar, dass sich die Natur herzlich wenig mit Normung befasst – sie ist einfach da. Mit ihrem Vortrag „Schimmelpilze auf Holz“ stellte sie übersichtlich und in angenehm erfrischender Weise dar, dass zumindest einige Pilze dieser Gattung zu unserem täglichen Leben und Umfeld einfach dazugehören. Sie können sich nun einmal auf organischen Untergründen aller Art festsetzen, entwickeln und fortpflanzen, ob wir es wollen oder nicht. Mit dem Tenor im Hinterkopf „Es gibt keine schimmelpilzfreie Umwelt“. Die Erläuterung der Lebensbedingungen und grundsätzlichen Ansprüche der verschiedenen Schimmelpilze erzeugte auch beim Hörer das „Verständnis“ für die große Ausbreitung dieser Spezies. Trotzdem darf mit einem Befall durch Schimmelpilze nicht sorglos umgegangen werden. So stellen Schimmelpilze zumindest ein hygienisches Risiko dar und können diverse allergische Reaktionen auslösen. Ein Befall muss weitestgehend beseitigt werden – eine vollständig sporenfreie Beseitigung ist niemals möglich! Verfahren wie Trockeneisstrahlen oder Abfräsen der Oberflächen haben gute Erfolge gezeigt. Eine Desinfektion kann immer nur unterstützend wirken. Als alleinige Maßnahme ist sie unwirksam.

Zum vorbeugenden Holzschutz werden seit Erscheinen der neuen DIN 68800 verstärkt Diskussionen zu dessen Notwendigkeit geführt. Herr Dr. Robby Wegner erläuterte in seinem Vortrag „Erfahrungen mit der Umsetzung der neuen DIN 68800 Teil 3“ erste Ergebnisse. Obwohl nur die Teile 1 und 2 in die Musterliste der Technischen Baustimmungen aufgenommen wurden, ist die bauaufsichtliche Relevanz des Teiles 3 ebenfalls gegeben, da dieser bei entsprechender Notwendigkeit zur Anwendung kommen muss. Zwangsläufig wurde auch auf die den Teil 3 betreffenden Zulassungen der Holzschutzmittel eingegangen, da die Ablösung der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen durch die Zulassung nach Biozid-Produkte-Verordnung bereits für Unsicherheit sorgte und wahrscheinlich noch für einige Zeit sorgen wird. Im Aufzeigen von Qualitätsnachweisen wurde darauf verwiesen, dass in der ehemaligen DIN 68800 Teil 3 Eindringtiefen im Kesseldruckerfahren bei schwer tränkbaren Holzarten bis 8 mm in das Splintholz gefordert waren, so dass die jetzt geforderten 6 mm in der Gebrauchsklasse 3 eigentlich erreichbar sein müssten! Bezüglich des Qualitätsnachweises müssen verschiedene Möglichkeiten und Forderungen beachtet und befolgt werden: So weichen die Formen von Bescheinigung/ Kennzeichnung nach DIN 68800 Teil 3 einerseits und CE-Kennzeichnung und Leistungserklärung andererseits voneinander ab. Bei Vorleigen der CE-Kennzeichnungspflicht haben eindeutig die harmonisierten EN Vorrang.

Dr. Markus Krüger zeigte in seinem Vortrag „Intelligente Bauwerksüberwachung von historischen Bauwerken“, dass physikalische, mechanische sowie witterungsbedingte Einflussgrößen am Bauwerk mittlerweile kostengünstig erfassbar sind. So müssen Bauwerke, die zum Beispiel mehrere hundert Jahre funktionstüchtig waren, sehr sensibel behandelt werden, da bei heutigen Wünschen und Anforderungen durch „eilige“ Baumaßnahmen unter Umständen die Funktion und Standsicherheit altehrwürdiger Gebäude innerhalb weniger Jahrzehnte in Frage gestellt werden müssen. Eine instrumentierte Bauwerksüberwachung hat schon deshalb große Bedeutung, weil allein durch die optische Kontrolle Fehlinterpretationen möglich sind. Ein kontinuierliches Monitoring erfordert vergleichsweise einen hohen Aufwand, zahlt sich aber später bei eventuellen Baumaßnahmen wieder aus. Am Praxisbeispiel der Johanniskirche in Schwäbisch Gmünd wurde das Monitoring umfassend beschrieben.

23. Sächsische Holzschutztagung am 15.03.2014 in ChemnitzIm abschließenden Vortrag von Herrn Dr. Markus Wessel (Vorsitzender Richter i. Landgericht Hannover) wurde aus juristischer Sicht die DIN 68800 Holzschutz der Betrachtung unterzogen, ob sie als allgemein anerkannte Regel der Technik gelten kann. Mit der Feststellung der Hauptaufgabe des DIN, gemeinsam mit den Vertretern der interessierten Kreise konsensbasierte Normen zu erarbeiten, wurde bereits angedeutet, dass einige Formulierungen in dieser Norm die Eigenschaft „konsensbasiert“ nicht erfüllen. Dieser Sachverhalt wurde im Vortrag nachgewiesen. Wenn im Text der Norm die Beschreibungen „erfahrungsgemäß“, „nicht zu erwarten“ und „unbedeutend“ bezüglich eines eventuellen Bauschadens auftauchen, ist die Norm als Leitlinie in Frage gestellt. Es sind damit im Gegenteil erhebliche Haftungsrisiken verbunden. Wenn die DIN 68800 von der überwiegenden Mehrheit der Fachöffentlichkeit (und das sind nicht nur federführende Referenten) anerkannt wird, ist sie als allgemein anerkannte Regel der Technik angesehen. An dieser entscheidenden Voraussetzung mangelt es jedoch.

23. Sächsische Holzschutztagung am 15.03.2014 in ChemnitzErste Kommentare unmittelbar nach Tagungsende zeigten, dass auch in diesem Jahr der Sächsische Holzschutzverband mit der Auswahl der Themen und Referenten einen ausgezeichneten Beitrag für die Fort- und Weiterbildung der Sachverständigen und Sachkundigen für Holzschutz organisiert hat.